06.02.2025  🕑6 Min.

E-Rechnungsformat: Das sollten Sie jetzt wissen!

E-Rechnungen sind seit dem 01. Januar 2025 für Unternehmer im B2B-Sektor in Deutschland verpflichtend! Die Grundlage für die E-Rechnung im Umsatz­steuer­gesetz (UStG) schuf der Gesetz­geber innerhalb des Wachstum­schancen­gesetzes am 27. März 2024. Wenige Monate später hat das Bundes­finanz­ministerium am 15. Oktober 2024 ein BMF-Schreiben zur neuen Regelung heraus­gebracht. Von der Pflicht, E-Rechnungen zu erstellen, zu verarbeiten und zu empfangen, ist jedes Unternehmen in Deutschland betroffen! Aber welche speziellen E-Rechnungs­formate sieht der Gesetzgeber hierfür eigentlich vor?



E-Rechnungsformate: Gewährt der Gesetzgeber eine Übergangsfrist?

Je nach Unternehmens­größe kann die Umstellung eine Menge Zeit und Ressourcen in Anspruch nehmen. Um den Unternehmen ausreichend Zeit hierfür einzuräumen, gewährt das Bundes­finanz­ministerium Ihnen für die Umsetzung eine sogenannte Übergangs­frist. Diese sieht wie folgt aus:

Unternehmer müssen seit dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können.

Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen Unternehmer (im B2B-Umfeld) nach wie vor Papierrechnungen oder E-Rechnungen im nicht vor­geschriebenen Format (beispielsweise als PDF-Rechnung) ausstellen. Möchten Sie bis zum Ende der Übergangsfrist weiterhin Rechnungen als PDF ausstellen, so müssen Sie sich jedoch das Einverständnis des Empfängers einholen.

Alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro müssen ab dem 01. Januar 2027 ihre Rechnungen in dem neuen E-Rechnungs­format auswählen.

Ab dem 01. Januar 2028 wird es dann für alle Unternehmer ernst! Sprich: Sie müssen fortan E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und versenden können.

🚨Darf ich E-Rechnungen ausdrucken?

Elektronische Rechnungen und Belege müssen Sie in elektronischer Form archivieren. Ein Ausdruck und eine Ablage zu Archivierungs­zwecken in Papierform sind tabu! Die Archivierung erfolgt auf einem Speicher­medium, das nachträgliche Änderungen verhindert. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag zu dem Thema GoBD.

Was ist eigentlich ein E-Rechnungsformat?

Aus dem Unternehmensalltag kennen die meisten Unternehmer lediglich die PDF- oder Papier­rechnung. Beide Rechnungs­formate müssen Sie oder Ihre Buchhaltung in Augenschein nehmen und manuell verarbeiten. E-Rechnungs­formate hingegen vereinfachen diesen Prozess. Hierbei handelt es sich um strukturierte Formate, die alle wichtigen Rechnungsinformationen in digitaler oder maschinen­lesbarer Form übermitteln. Die Buchhaltungs­systeme lesen diese Formate automatisch aus und verarbeiten sie anschließend. Für Selbst­ständige und Unternehmer hat das gleich mehrere Vorteile. Diese sind:

E-Rechnungsformate verringern den administrativen Aufwand und können zu Kosteneinsparungen führen.

Sie unterstützen Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

E-Rechnungen lassen sich automatisch verarbeiten, wodurch das Unternehmen Zeit spart.

Dieses Format beschleunigt die Zahlungsprozesse.

Beispiel: Ein Geschäftsführer einer kleinen Marketingagentur bearbeitet regelmäßig eine Vielzahl an Rechnungen unterschiedlicher Kunden. Dieser Prozess kostet ihn monatlich mehrere Stunden, die er beispielsweise in die Kundenakquise stecken könnte. Daraufhin stellt er seinen gesamten Rechnungsprozess auf ein XML-basiertes E-Rechnungsformat um. Zukünftig landen die Rechnungen automatisch in der Buchhaltungssoftware, woraufhin sich der Zahlungsprozess erheblich beschleunigt.

Welche elektronischen Rechnungsformate gibt es?

Mit der E-Rechnungs­pflicht knüpft der Gesetzgeber elektronische Rechnungen an gewisse Anforderungen. Sie müssen zukünftig nämlich in einem strukturierten, elektronischen Format erstellt, versendet und empfangen werden. Zu berücksichtigen sind hierbei selbstverständlich die genannten Übergangsfristen. Zusätzlich müssen sie die elektronische Verarbeitung ermöglichen und die Bestimmungen der EU-Norm 16931 einhalten. Grundsätzlich gibt es in Deutschland zwei Haupt-E-Rechnungs­formate, die all das erfüllen, nämlich die Formate XRechnung und ZUGFeRD.

XRechnung: Wie funktioniert dieses E-Rechnungsformat

Bei der XRechnung handelt es sich um ein rein für Maschinen lesbares Format, das als XML-Datei verschickt wird. Sobald Sie diese Datei öffnen, erscheint ein auf den ersten Blick scheinbar völlig unstrukturierter Computercode, der für das menschliche Auge nicht lesbar ist. Dieser Code enthält jedoch alle vorgeschriebenen Rechnungs­daten, wie Rechnungs­empfänger, Leistungs­beschreibung, Leistungsdatum etc. Bei allen Rechnungen stehen die Daten an derselben Stelle, woraufhin Maschinen diese optimal auslesen können.

So müssen Sie oder Ihre Buchhaltung diese Informationen nicht optisch auslesen, sondern laden die Rechnung einfach in ein E-Rechnungs-Programm wie beispielsweise Agenda InvoiceHub hoch, wo sie dann automatisch formell geprüft, verarbeitet und visualisiert werden. Das senkt zum einen die Fehlerquote und beschleunigt zum anderen den gesamten Buchhaltungsprozess. Das Format XRechnung wurde insbesondere für die Rechnungs­stellung an öffentliche Auftraggeber oder Behörden konzipiert.

ZUGFeRD: Wie funktioniert dieses E-Rechnungsformat?

ZUGFeRD ist ein hybrides Format, das sich sozusagen aus einer elektronischen PDF-Rechnung und einer XML-Datei der XRechnung zusammensetzt. Angenommen, ein Kunde schickt Ihnen am Tag der Rechnungsstellung eine ZUGFeRD-Rechnung per E-Mail. Sobald Sie diese öffnen, erscheint auf Ihrem Bildschirm eine ganz normale PDF-Rechnung, die Sie anschauen können. Im Anhang dieser Datei ist allerdings noch ein XML-Datensatz zu finden. 

Dieser ermöglicht es den Maschinen, die Rechnung auszulesen. Eine ZUGFeRD-Rechnung bedient also sowohl den Menschen durch seine visuelle Darstellung als auch die Buchhaltungs­programme wegen der angehängten XML-Datei. Dieses Format wurde für den B2B-Sektor entwickelt und erfüllt alle dortigen Anforderungen, wie beispielsweise, dass die Rechnung für einen Menschen lesbar sein muss.

🚨Gilt eigentlich ein PDF als E-Rechnung?

Täglich verschicken tausende Unternehmer ihre Rechnungen als PDF. Dieses Format erfüllt jedoch nicht die Anforderungen, die aus der E-Rechnungspflicht hervorgehen. Sie gilt also seit 2025 nicht als anerkannte E-Rechnung. Vielmehr fallen PDF-Rechnungen nun, genau wie Papierrechnungen, unter die so genannten „Sonstigen Rechnungen“.

Welches E-Rechnungsformat sollte ich wählen?

Bei der Frage, welches Format Sie für Ihre E-Rechnungen wählen sollten, haben Sie sprichwörtlich „Die Qual der Wahl“. Grundsätzlich erfüllen nämlich beide E-Rechnungs­formate die gesetzlichen Anforderungen. Um letztlich die passende Antwort auf diese Frage zu erhalten, sollten Sie zuerst schauen, mit welchen Kunden Sie zusammenarbeiten. Kommt Ihr Kundenkreis ausschließlich aus dem B2B-Bereich, ist ZUGFeRD die richtige Wahl! Sie selbst und Ihre Kunden können diese elektronische Rechnung als PDF visuell in Augenschein nehmen und gleichzeitig können die Maschinen gemäß EU-Norm die darin befindliche XML-Datei auslesen. Außerdem können Sie dieses E-Rechnungs­format auch im B2C-Sektor verwenden, Sie müssen also nicht auf zwei unterschiedliche Formate setzen.

Anders sieht es hingegen aus, wenn Sie nur mit Kunden aus dem öffentlichen Bereich oder den Behörden zusammenarbeiten. Hier dient grundsätzlich die XRechnungen als der gesetzlich vorgeschriebene Standard für den Austausch von B2G-Rechnungen. Allerdings erlaubt die Finanzverwaltung auch andere Formate, wenn diese den Anforderungen der EN-16931, der E-Rechnungsverordnung des Bundes (E-RechV) und den Nutzungsbedingungen der Rechnungseingangsplattformen des Bundes entsprechen. Bei ZUGFeRD-Rechnungen gilt dies beispielsweise ab Versiom 2.1.1.

Arbeiten Sie sowohl mit öffentlichen als auch mit privaten Unternehmern zusammen, sollten Sie sich daher am besten für aktuelle ZUGFeRD-Rechnungen entscheiden, da sie alle Voraussetzungen erfüllen, um beide Kundenkreise zu bedienen.