17.01.2025 •   10 Min.

GoBD: Was bedeuten die Buchhaltungsgrundsätze für Ihr Unternehmen?

Die GoBD – kurz für Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff – bilden eine zentrale Grundlage für die digitale Buchhaltung in Unternehmen. Sie wurden vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) definiert und geben vor, wie Unternehmen ihre geschäftlichen Daten erfassen, aufbewahren und bereitstellen sollten. Ziel der GoBD ist es, sicherzustellen, dass alle steuerlich relevanten Unterlagen nachvollziehbar, nachprüfbar und unveränderbar archiviert werden.

Diese Anforderungen gelten nicht nur für große Konzerne, sondern auch für mittelständische Unternehmen, Kleinunternehmer, Freiberufler und Selbstständige. Jedes steuerpflichtige Unternehmen muss gewährleisten, dass seine Buchführung und die Archivierung elektronischer Dokumente den GoBD-Vorgaben entsprechen. Dabei umfasst die Regelung sowohl Rechnungen als auch alle aufbewahrungspflichtigen Belege und Dokumente, die im Rahmen der Geschäftsvorfälle entstehen. Was sollten Sie über die GoBD also wissen?

Die Ziele der GoBD

Die GoBD-konforme Buchführung verfolgt mehrere wichtige Ziele:

Nachvollzieh­bar­keit und
Nach­prüf­barkeit:

 Geschäftsvorfälle müssen so dokumentiert werden, dass sie sowohl vom Un­ter­nehmen selbst als auch von der Finanz­be­hör­de lückenlos nach­voll­zogen werden können.

Unveränderbarkeit:

Einmal gespeicherte Daten dür­fen nicht ohne Doku­men­ta­tion verändert oder gelöscht werden, um Manipulationen zu ver­meiden.

Ordnungsmäßigkeit: 

Alle Daten müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfasst und aufbewahrt werden.

Wer muss sich an die GoBD halten?

Die Einhaltung der GoBD-Grundsätze ist für Unternehmen jeder Größe von zentraler Bedeutung. Während größere Unternehmen oft auf spezialisierte GoBD-konforme Software setzen, stellt sich für kleinere Betriebe und Kleinunternehmer häufig die Frage, wie sie ihre Prozesse effizient und rechtskonform umsetzen können. Auch für diese Zielgruppe ist die Erstellung einer GoBD-Verfahrensdokumentation essenziell, da sie die Grundlage für eine ordnungsgemäße Betriebsprüfung bildet.

Mit den GoBD einher geht die Pflicht, sämtliche geschäftsrelevanten Daten – ob Rechnungen, Buchungen oder Belege – in einer revisionssicheren Form zu archivieren. Besonders wichtig ist das für elektronische Dokumente wie PDF-Rechnungen, die nur unter bestimmten Voraussetzungen als GoBD-konform gelten. Auch E-Rechnungen müssen, genau wie zuvor PDF- oder Papier-Rechnungen, in revisionssicherer Form archiviert werden.

Unternehmen, die ihre Buchhaltung und Archivierung den gesetzlichen Vorgaben entsprechend organisieren, profitieren nicht nur von einer höheren Rechtssicherheit, sondern auch von effizienteren und transparenten Prozessen.

Die GoBD bieten Unternehmen darüber hinaus die Chance, ihre Buchführung und Datenarchivierung zu digitalisieren und moderne Technologien wie GoBD-konforme Softwarelösungen einzusetzen. So lassen sich Arbeitsabläufe optimieren und gleichzeitig die Vorgaben des Gesetzgebers erfüllen.

GoBD: Grundlagen und Verpflichtungen

Die GoBD definieren klare Anforderungen an die Buchführung und die Archivierung von Belegen in Unternehmen.

Nachvollziehbarkeit und Nach­prüf­bar­keit 

Alle Geschäftsvorfälle müssen so doku­mentiert werden, dass sie von einem sach­kundigen Dritten, wie einer Finanzbehörde oder einem Prüfer, vollständig nach­voll­zogen und geprüft werden können. Das bedeutet für Sie:

  • Achten Sie auf klare und struk­tu­rier­te Auf­zeich­nungen aller Buchungen.
  • Belege müssen mit den ent­spre­chen­den Buchungen verknüpft sein.

  • Eine Ver­fah­rens­doku­men­tation muss alle Prozesse und verwendeten Systeme beschreiben.

Zeitgerechte Buchung und Auf­zeich­nung 

Geschäftsvorfälle müssen zeitnah erfasst werden, um eine korrekte Darstellung der Geschäfts­tätig­keiten zu gewährleisten. Das bedeutet für Ihre:

  • Kassenaufzeichnungen: Täglich fest­halten.

  • Rechnungen: Innerhalb von 10 Tagen buchen.

  • Deadlines: Die Zeitspanne zwischen dem Vorfall und der Buchung sollte so kurz wie möglich sein.

Richtigkeit

Die Buchhaltung muss sachlich korrekt und frei von Fehlern sein. Falsche Angaben oder ungenaue Belege gefährden die steuerliche Anerkennung. Seien Sie da­her ge­nau bei der Erfassung von Beträgen, Datums­an­gaben und Steuersätzen.

Unveränderbarkeit

Nachträgliche Änderungen an Buchungen oder Belegen dürfen nur dokumentiert erfolgen. Originaldaten müssen erhalten bleiben. Für Sie gilt also:

  • Nutzen Sie GoBD-konforme Software, die Änderungen protokolliert.

  • Keine Löschung von Ori­gi­nal­­belegen – statt­des­sen Ergänzung oder Kor­rek­tur.

Vollständigkeit

Alle Geschäftsvorfälle müssen lückenlos er­fasst werden. Es darf nichts weggelassen oder ver­ges­sen werden. Das bedeutet für Sie:

  • Erfassen Sie alle relevanten Belege, Buchungen und Dokumente.

  • Stellen Sie sicher, dass alle Eingänge und Ausgänge – auch in elektronischer Form – berücksichtigt werden.

Ordnung

Buchungen und Belege müssen übersichtlich und systematisch organisiert sein, damit sie leicht zugeordnet und ausgewertet wer­den können. Für Sie gilt somit:

  • Achten Sie auf einheitliche Kontierung und Buchungssysteme.

  • Benennen und ordnen Sie Belege klar, z. B. nach Datum, Geschäftsvorfall oder Dokumentenart.

🚨Ist GoBD Pflicht?

Die Einhaltung der GoBD ist für alle Unternehmen in Deutschland dringend anzuraten. Ihre gesetzliche Grundlage sind die Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen, das die Anforderungen an Buchführung und Archivierung klar definiert hat. Grundsätzlich handelt es sich bei den GoBD um eine Verwaltungsanweisung, die insbesondere Fiskalbehörden bindet. Unternehmen, die den GoBD nicht nachkommen, riskieren schwerwiegende Konsequenzen.

  • Betriebsprüfung:
    Finanzbehörden prüfen bei einer Betriebsprüfung, ob die Buchführung den GoBD entspricht. Unvollständige oder fehlerhafte Dokumentationen können dazu führen, dass Buchungen nicht anerkannt werden.

  • Bußgelder und rechtliche Konsequenzen:
    Werden die GoBD nicht eingehalten, drohen ein sogenanntes Verzögerungsgeld und im schlimmsten Fall Nach­for­de­rungen der Steuerbehörden.

GoBD-konforme Verfahrensdokumentation

Die Verfahrensdokumentation ist ein zentrales Element der GoBD. Sie beschreibt, wie Daten im Unternehmen erfasst, verarbeitet, gespeichert und archiviert werden. Finanzbehörden nutzen diese Dokumentation, um die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung zu überprüfen.

Was ist eine Verfahrensdokumentation?

Eine GoBD-Verfahrensdokumentation ist ein – im Idealfall - schriftliches Dokument, das die Abläufe in der Buchhaltung und Datenverarbeitung detailliert beschreibt. Es umfasst alle eingesetzten Systeme, Prozesse und Verantwortlichkeiten, von der Belegerfassung bis zur revisionssicheren Archivierung.

Aufbau und Inhalte einer vollständigen Verfahrensdokumentation:

System­beschreibung:

Übersicht über die eingesetzten Buch­hal­tungs- und Kas­sen­sys­teme.

Datenfluss:

Beschreibung, wie Daten erfasst, ver­ar­beitet und archiviert werden.

Änderungs­protokoll:

Verfahren zur Doku­mentation von Än­de­run­gen und Kor­rek­turen.

Verantwortlich­keiten:

Klärung, wer für die Einhaltung der Pro­zes­se zuständig ist.

Rolle bei der Betriebsprüfung:

Die Verfahrensdokumentation ist eine zentrale Grundlage für Betriebsprüfungen. Unternehmen ohne eine vollständige und aktuelle Verfahrensdokumentation laufen Gefahr, dass ihre Buchführung beanstandet wird. Eine fehlende oder unvollständige Doku­men­tation kann dazu führen, dass Finanzbehörden Schätzungen vornehmen oder Strafen verhängen, weil die Auswertbarkeit nicht gegeben ist. Die Strafen können je nach Schweregrad des Verstoßes Steuernachzahlungen, Nachzahlungszinsen oder auch Meldungen an die Bußgeldstelle des Finanzamtes sein.

Besonderheiten für Kleinstunternehmen

Auch für Kleinstunternehmer gelten die GoBD, jedoch gibt es einige Erleichterungen und Ausnahmen.
Erleichterungen und Ausnahmen: Kleinstunternehmen, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, können eine vereinfachte GoBD-konforme Buchhaltung führen. Sie sind nicht zwingend an aufwändige IT-Systeme gebunden, müssen aber sicherstellen, dass ihre Belege und Daten unveränderbar und revisionssicher archiviert werden.

Wichtige Aspekte für die Buchführung kleiner Betriebe:

Rechnungen GoBD-konform archivieren:

Kleinstunternehmen können empfangene E-Rechnungen digi­tal aufbewahren, solange die GoBD-­­Anforderungen an Un­ver­än­der­bar­keit und Nach­voll­zieh­barkeit erfüllt sind.

Nutzung GoBD-konformer Software:

Auch für kleine Betriebe empfiehlt sich der Einsatz ge­eig­neter Tools, um Buchführungs­prozesse zu vereinfachen und rechtssicher zu gestalten.

Verfahrensdokumentation:

Auch Kleinstunternehmen sollten eine schlanke, aber vollständige Verfahrensdokumentation er­stel­len, um bei Be­triebs­prü­fun­gen vorbereitet zu sein.

GoBD und elektronische Rechnungen

Die reine Speicherung von Rechnungen im PDF-Format erfüllt die Anforderungen der GoBD nicht. Um sicherzustellen, dass die Speicherung von elektronischen Rechnungen den GoBD-Grundsätzen entspricht, müssen Unternehmen folgende Vorgaben einhalten:

Unveränderbarkeit:

Elektronische Rechnungen dür­fen nach ihrer Speicherung nicht ohne Dokumentation verändert werden. Jede Än­de­rung oder Er­gän­zung muss nachvollziehbar und protokolliert sein. Übrigens ist das auch das entscheidende Kriterium für digitalisierte Papier­belege. Das Origi­nal­do­ku­ment muss nicht aufbewahrt wer­den, solange keine Ver­än­de­rung des Inhalts stattfindet.

Vollständigkeit:

Alle steuerlich relevanten Infor­mationen müssen in der Rech­nung enthalten und klar erkenn­bar sein.

Nachprüfbarkeit:

Die Datei muss jederzeit lesbar sein und bei Bedarf der Finanz­be­hör­de zur Verfügung gestellt werden können.

Rolle von strukturierten Daten und revisionssicherer Speicherung:

Während PDF-Rechnungen visuell gut lesbar sind, fehlt ihnen die maschinenlesbare Struktur. Mit der Umstellung zur Pflicht der E-Rechnung müssen deshalb nun alternative Formate wie ZUGFeRD oder XRechnung verwendet werden, die strukturierte Daten enthalten. Diese Formate ermöglichen eine automatisierte Verarbeitung und entsprechen den GoBD-Vorgaben. Ab 2025 kommt es zur schrittweisen Einführung der E-Rechnungspflicht. Um hierauf vorbereitet zu sein, sollten Sie zeitnah auf Softwarelösungen wie Agenda InvoiceHub setzen.

🚨Was sind elektronische Rechnungen?

Der Begriff „elektronische Rechnung" wird häufig missverstanden. Obwohl eine PDF-Rechnung elektronisch erstellt, über­mittelt und empfangen wird, entspricht sie nicht den Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/55/EU an eine elek­tro­nische Rechnung. Diese Richtlinie definiert eine elektronische Rechnung als ein strukturiertes Datenformat, das eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Daher gelten Formate wie XRechnung und ZUGFeRD als echte elektronische Rechnungen:

  • XRechnung: Ein XML-basiertes, struk­tu­rier­tes Datenformat, das spe­ziell für die elek­tro­ni­sche Rech­nungs­stel­­­lung ent­wickelt wur­de und den EU-Standards entspricht.
  • ZUGFeRD: Ein hybrides Format, das eine PDF-Datei mit ein­gebetteten XML-Daten kombiniert. Dies er­mög­licht sowohl die ma­schi­nelle Verarbeitung als auch die menschliche Lesbarkeit.

Im Gegensatz dazu sind For­mate wie PDF, TIFF oder JPEG lediglich digitale Ab­bil­dungen von Rechnungen und erfüllen nicht die Kriterien für eine elektronische Rech­nung im Sinne der EU-Richtlinie.

GoBD-konforme Archivierung von Rechnungen

Eine zentrale Anforderung der GoBD ist die revisionssichere Archivierung von Rechnungen. Das betrifft sowohl elektronische Belege wie E-Rechnungen als auch digitalisierte Papierdokumente. Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle gespeicherten Rechnungen ordnungsgemäß archiviert und jederzeit abrufbar sind.

Nutzung digitaler Archivierungssysteme:

Digitale Archivierungssysteme, die GoBD-konform arbeiten, erleichtern die Erfüllung dieser Anforderungen erheblich. Diese Systeme gewährleisten unter anderem:

Automatische Sicherung von Rechnungen:

Die Archivierung erfolgt auto­matisiert und verhindert Daten­verluste.

Protokollierung von Änderungen:

Jede Änderung wird doku­men­tiert und mit einem Zeitstempel versehen, um die Nach­voll­zieh­barkeit sicherzustellen.

Integration mit Buchhaltungssoftware:

Rechnungen können direkt in die Buchhaltungsprozesse ein­ge­bun­den werden, was den Arbeits­aufwand reduziert und die Effizienz steigert.

GoBD-konforme Archivierung und die E-Rechnungspflicht

Mit der Einführung der E-Rechnungspflicht seit dem 1. Januar 2025 im B2B-Bereich sind Unternehmen verpflichtet, Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format wie XRechnung oder ZUGFeRD zu erstellen und zu versenden.

Die Anforderungen an die GoBD-konforme Archivierung von E-Rechnungen sind grundsätzlich gleich zu den Anforderungen, die es vor der Einführung der E-Rechnungspflicht gab. Zusammengefasst sind diese Punkte von Bedeutung:

Elektronische Aufbewahrung:

E-Rechnungen müs­sen in ihrem Ur­sprungs­for­mat elek­tro­nisch archiviert wer­­den; ein Ausdruck zur Aufbewahrung ist nicht ausreichend.

Unveränderbarkeit:

Die gespeicherten Daten dürfen nach­träg­lich nicht ver­än­dert werden können. Jegliche Änderungen müssen protokolliert und nachvollziehbar sein.

Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit:

Die archivierten E-Rechnungen müssen während der ge­sam­ten Auf­be­wah­rungs­frist lesbar und für Prüfungen zugänglich sein.

Sicherheit:

Es muss sichergestellt sein, dass die Daten vor Verlust, Be­schä­di­gung oder un­be­fug­tem Zugriff geschützt sind.

Nicht GoBD-konform sind:

  • Papierausdrucke von E-Rechnungen: Das Ausdrucken und physische Archivieren elektronischer Rechnungen erfüllt nicht die GoBD-Anforderungen. 
  • Unstrukturierte Formate: Rechnungen in Formaten wie reinen PDF ohne eingebettete strukturierte Daten gelten nicht als E-Rechnungen im Sinne der EU-Richtlinie und sind daher nicht GoBD-konform.

Schritte zur GoBD-konformen Archivierung:

Einsatz geeigneter Software: Nutzen Sie spezialisierte Archi­vie­rungs­sys­te­me, die die GoBD-Anforderungen er­füllen und eine revisionssichere Spei­cherung gewährleisten.

Dokumentation von Prozessen: Erstellen Sie eine Ver­fah­rens­doku­men­ta­tion, die den gesamten Prozess der Rech­nungs­ver­ar­bei­tung und  -ar­chi­vie­rung be­schreibt.

Regelmäßige Überprüfung: Überwachen und prüfen Sie regel­mäßig Ihre Archi­vierungs­sys­te­me und -prozesse auf Einhaltung der GoBD-Vor­gaben.

Vorteile der GoBD für Ihr Unternehmen

Effizienz durch struk­tu­rierte Prozesse: 

Die GoBD fördern klar definierte und automatisierte Abläufe. Geschäfts­vor­fäl­le werden vollständig, nachvollziehbar und systematisch erfasst. Das spart Zeit und reduziert den manuellen Aufwand, etwa durch automatisierte Daten­er­fas­sung und -archivierung mit GoBD-konformer Software.

Reduzierung von Fehlern und Sicher­stellung der Rechtskonformität: 

Durch die klare Dokumentation und revisionssichere Archivierung mini­mie­ren Unternehmen das Risiko von Ein­ga­befehlern und Un­regel­mäßig­kei­ten. Gleichzeitig stellen sie sicher, dass alle Vorgaben des Finanzamts eingehalten werden.

Vereinfachung der Be­triebs­prü­fung:

Mit revisionssicher archivierten Belegen und einer vollständigen Ver­fah­rens­doku­mentation können Betriebsprüfungen schnell und unkompliziert durchgeführt werden. Unternehmen profitieren von einem klaren Überblick über ihre Daten und einer optimalen Vorbereitung für Nachfragen der Finanzbehörde.

Fazit: Mit GoBD-konformer Software sind Sie auf alles vorbereitet

Die GoBD sind nicht nur als dringende Empfehlung zu sehen. Sie bieten Unternehmen die Chance, ihre Buchhaltungsprozesse effizienter und transparenter zu gestalten. Mit einer GoBD-konformen Software profitieren diese von automatisierten Abläufen, minimierten Fehlern und einer stressfreien Vorbereitung auf Betriebsprüfungen.