28.02.2025 • 🕑7 Min.
Elektronisch gestellte und versandte Rechnungen gehören im Zeitalter der Digitalisierung längst zum Geschäftsalltag. Was jedoch neu ist: ein Gesetz, das die E-Rechnung als verpflichtendes Format vorgibt. Mit dem sogenannten E-Rechnungs-Gesetz möchte Deutschland einen entscheidenden Schritt in Richtung moderner, effizienter und nachhaltiger Verwaltungs- und Geschäftsprozesse gehen. Alles, was Sie über elektronische Rechnungen und die neuen gesetzlichen Grundlagen wissen sollten, erfahren Sie bei uns.
Inhaltsangabe:
Die E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist nicht einfach nur eine per E-Mail verschickte Rechnung. Sie erfüllt bestimmte gesetzliche Anforderungen und unterscheidet sich von herkömmlichen PDF-Dokumenten. So enthält sie strukturierte Daten, die Computersysteme automatisch lesen und verarbeiten können. In Deutschland spielen dabei insbesondere Formate wie XRechnung und ZUGFeRD eine zentrale Rolle. Ein großer Vorteil der E-Rechnung ist, dass sie im Gegensatz zu PDF- oder Papierrechnungen den gesamten Prozess der Rechnungsstellung und -bearbeitung beschleunigt. Unternehmen profitieren zudem von einer besseren Nachverfolgbarkeit und Rechtssicherheit
Werden die gesetzlichen Neuerungen zur E-Rechnung thematisiert, ist oftmals vom sogenannten „E-Rechnungs-Gesetz“ die Rede. Es ist an dieser Stelle allerdings wichtig hervorzuheben, dass es an sich kein neues oder eigenständiges „E-Rechnungs-Gesetz“ gibt. Die Neuregelungen zur E-Rechnung wurden in § 14 UStG integriert und sind wichtiger Bestandteil dieses Gesetzes. Der Begriff „E-Rechnungs-Gesetz“ ist daher lediglich eine umgangssprachliche Bezeichnung und hat keine offizielle rechtliche Grundlage.
War die E-Rechnung für Unternehmen im B2B-Bereich bislang freiwillig, macht das neue Gesetz sie im Rahmen des Wachstumschancengesetzes zur Pflicht: Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen in Kraft. Das sogenannte E-Rechnungs-Gesetz (oft auch E-Invoice-Gesetz) setzt die Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/55/EU in nationales Recht um und soll den Austausch von Rechnungen effizienter und sicherer gestalten. Es verpflichtet Unternehmen, diese im Format der E-Rechnung auszustellen. Rechnungen in Papierform oder als PDF werden so langfristig ersetzt.
Die Norm EN 16931 ist ein europäischer Standard, der die Anforderungen an den Inhalt und die Struktur von elektronischen Rechnungen definiert. Entwickelt im Rahmen der EU-Richtlinie 2014/55/EU hat sie zum Ziel, die Nutzung der E-Rechnung innerhalb der Europäischen Union zu harmonisieren und einen einheitlichen Rahmen für die Verarbeitung in allen EU-Mitgliedsstaaten zu schaffen.
Zum Inhalt der gesetzlichen Neuerungen zur E-Rechnung hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) präzise Vorgaben definiert. Diese legen unter anderem fest, was die E-Rechnung enthalten muss, wie die elektronische Übermittlung erfolgt und welche technischen Voraussetzungen bestehen.
Um die Anforderungen des sogenannten E-Rechnungs-Gesetzes umzusetzen, benötigen Sie eine Kombination aus technischer Infrastruktur, organisatorischen Anpassungen und Kenntnissen über die gesetzlichen Anforderungen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören passende Softwarelösungen. Diese müssen elektronische Rechnungen erstellen, empfangen, verarbeiten und versenden können und Formate unterstützen, die den Anforderungen der Richtlinie entsprechen. Zusätzlich brauchen Sie internetfähige Computer, um die Rechnungen elektronisch zu versenden und zu empfangen. Dabei muss die Übermittlung den Datenschutzanforderungen entsprechen, weshalb verschlüsselte Verbindungen und sichere Protokolle vonnöten sind. Für die Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern benötigen Sie außerdem möglicherweise eine Registrierung bei deren zentralen Rechnungsportalen oder elektronischen Plattformen.
Zusätzlich müssen Sie Voraussetzungen schaffen, um E-Rechnungen gesetzeskonform zu archivieren. Jeder Datensatz sollte über den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum (in der Regel acht Jahre) sicher, unverändert und abrufbar bleiben. Grundsätzlich ist es in vielen Fällen notwendig, die Rechnungsstellung (stärker) zu digitalisieren. Das bedeutet nicht nur, Rechnungsprozesse umzustellen, sondern unter Umständen auch, Ihre für die Rechnungsstellung oder -prüfung verantwortlichen Mitarbeiter zu schulen. Um die rechtlichen Vorgaben zur E-Rechnung zu erfüllen, ist es wichtig, dass Ihre Mitarbeiter alle notwendigen Anforderungen auf dem Radar haben und technisch umsetzen können.
Das sogenannte E-Rechnungs-Gesetz ist für viele Unternehmen eine gewisse Herausforderung. Um Ihnen einen Teil Ihrer eventuellen Unsicherheit zu nehmen, haben wir hier noch einmal alle wichtigen Punkte für Sie zusammengefasst. Halten Sie sich einfach an die folgenden Tipps:
Prüfen Sie Ihre internen Prozesse und stellen Sie sicher, dass Ihre Systeme E-Rechnungen im vorgeschriebenen Format wie XRechnung oder ZUGFeRD erstellen und empfangen können.
Auch wenn Sie Ihre Buchhaltung an einen Steuerberater oder ein Buchhaltungsbüro abgeben, sollten Sie zumindest eine Lösung für ein GoBD-konformes Rechnungsmanagement nutzen, die die Anforderungen des E-Rechnungs-Gesetzes unterstützt und eine sichere Verarbeitung und Archivierung der E-Rechnung gewährleistet.
Sorgen Sie dafür, dass Ihre Teams über die gesetzlichen Anforderungen und technischen Grundlagen der elektronischen Rechnungsstellung informiert sind.
Achten Sie darauf, dass alle Pflichtangaben wie Steuernummer, Umsatzsteuerbeträge und Adressdaten korrekt und vollständig in Ihren E-Rechnungen enthalten sind.
Stellen Sie sicher, dass alle elektronischen Rechnungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben für mindestens acht Jahre unveränderbar und lesbar gespeichert werden.
Informieren Sie Ihre Kunden und Lieferanten frühzeitig über die Umstellung auf E-Rechnungen und klären Sie, welche Formate akzeptiert werden.
Informieren Sie sich über mögliche Förderungen für die Digitalisierung oder ziehen Sie externe Berater hinzu, um die Umstellung effizient zu gestalten.
Überprüfen Sie die Funktionalität Ihrer Software und Prozesse, bevor Sie E-Rechnungen verpflichtend einführen, um Fehler und Verzögerungen zu vermeiden.
Halten Sie sich über Änderungen im E-Rechnungs-Gesetz und in den technischen Standards wie XRechnung auf dem Laufenden, um stets „compliant“ zu bleiben.
Optimieren Sie Ihre Rechnungsprozesse und integrieren Sie digitale Workflows, um langfristig effizienter und wettbewerbsfähiger zu sein.