05.03.2025  🕑 12 Min.

Die E-Rechnung und Selbstständige – Pflichten, Fristen und Vorteile

Seit Januar 2025 ist die E-Rechnung Pflicht – und bringt bedeutende Änderungen für Selbstständige, Freelancer und Klein­unter­nehmer. Während bisher Rechnungen oft noch als PDF oder in Papierform versendet wurden, wird mit dem 1. Januar 2025 im Rah­men des Wachstumschancengesetzes nach und nach die elektronische Rechnung zur Pflicht. Dabei geht es zunächst jedoch nur um den Empfang.

Eine E-Rechnung ist mehr als nur eine digital erstellte Rechnung: Sie muss maschinenlesbar sein und den Anforderungen der euro­päischen Norm EN 16931 entsprechen. Das ermöglicht eine automatisierte Verarbeitung durch Buchhaltungs- und ERP-Systeme und reduziert manu­elle Arbeitsschritte. Doch was bedeutet diese Neuerung konkret für die E-Rechnung und Selbst­ständige sowie Kleinunternehmer, welche Fristen gelten und was ist im Jahr 2025 zunächst wichtig?



E-Rechnungspflicht: Was hat sich mit dem Jahres­wech­sel 2025 für Selbstständige geändert?

Seit dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung schrittweise zur Pflicht in Deutschland. Diese Änderung betrifft nicht nur große Unternehmen, sondern auch Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer, die bislang Rechnungen in Papierform oder als PDF-Dokument erstellt und versendet haben.

Das ist neu ab 2025

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen und Selbst­ständige in der Lage sein, E-Rechnungen zu em­pfan­gen. Dies gilt für Rechnungen zwischen Unter­neh­men (B2B), sofern die Umsatzsteuer anfällt.

Die Erstellung und Versendung von klassischen Rech­nun­gen, wie PDF-Dateien oder Papierrechnungen, wird lang­fristig durch die echte E‑Rechnung abgelöst. Ab 2028 wird die vollständige Pflicht zur Erstellung und Ver­sen­dung von E‑Rechnungen umgesetzt.

Freelancer und Kleinunternehmer müssen daher spä­tes­tens 2025 auf die neue Technologie reagieren und ihren Rechnungsempfang gesetzeskonform gestalten.

Die Übergangsfristen bei der E-Rechnung für Selbstständige

Seit dem 1. Januar 2025

Unternehmen und Selbstständige müssen sicherstellen, dass sie E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Dies betrifft den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B). Es gibt noch keine Verpflichtung zum Versand von E-Rechnungen.

Bis Ende 2026

Während dieser Übergangsphase ist der Versand von Rech­nun­gen als PDF oder in Papierform grundsätzlich weiterhin erlaubt. Bei PDF-Rechnungen und anderen digtalen Formaten muss der Empfänger allerdings seine Einwilligung geben.

Bis Ende 2027

Für kleinere Unternehmen mit Umsätzen im Vorjahr von maximal 800.000 Euro bleibt die Nutzung von Papier- und PDF-Rech­nun­gen möglich. Bei digitalen Rechnungsformaten ist dafür die Zu­stim­mung des Rechnungsempfängers erforderlich.

Ab dem 1. Januar 2028

Die Pflicht zur E-Rechnung wird vollständig umgesetzt. Rechnungen dürfen dann aus­schließ­lich in strukturierten, digitalen Formaten wie XRechnung oder ZUGFeRD erstellt und ver­sen­det werden. Rechnungen in Papierform oder als einfache PDFs sind ab diesem Zeitpunkt bei inländischen B2B-Geschäften nicht mehr zulässig bei der Rechnungsstellung.

Unterschied zwischen PDF-Rechnung und echter E‑Rechnung

Eine PDF-Rechnung ist zwar digital, aber nicht maschinenlesbar. Das bedeutet, die enthaltenen Informationen (zum Beispiel Rech­nungs­betrag, Steuersatz, Rechnungsnummer) müssen manuell von Buchhaltungssystemen verarbeitet werden.

Im Gegensatz dazu ist eine E-Rechnung ein strukturiertes, digitales Format, das auf Standards wie XRechnung oder ZUGFeRD ba­siert. Die Daten können von Buchhaltungsprogrammen automatisch ausgelesen und weiterverarbeitet werden. Das spart nicht nur Zeit, sondern reduziert auch Fehler, die bei der manuellen Dateneingabe auftreten können.

PDF


Format: Statisch (Bild/Text)

Maschinenlesbar: Nein

Automatische Verarbeitung: Nein

Rechtliche Konformität: Ab 2025 nicht ausreichend

E-Rechnung


Format: Strukturiert und digital

Maschinenlesbar: Ja

Automatische Verarbeitung: Ja

Rechtliche Konformität: Pflicht ab 2025 (vorerst nur beim Empfang)

Ziel der Pflicht zur E-Rechnung:
Effizienz und Auto­ma­ti­sierung, auch für Selbst­stän­dige

Die Einführung der E-Rechnungspflicht hat klare Ziele –
für Unternehmen sowie Selbstständige:

Effizienzsteigerung 

Rechnungen werden automatisiert verarbeitet, was den Zeitaufwand reduziert.

Umweltfreundlichkeit

Der Verzicht auf Papierrechnungen spart Ressourcen.

Transparenz und Kontrolle 

Durch einheitliche Standards lassen sich Rech­nungs­prozesse besser nachverfolgen.

Fehlerreduktion

Da Rechnungsdaten digital ausgelesen werden, verringert sich die Anzahl von Übertragungsfehlern.

Für Selbstständige und Freelancer bedeutet das: Mit der richtigen Vorbereitung und passenden Software-Lösungen meistern Sie den Übergang zur E-Rechnung effizient und profitieren gleichzeitig von den Vorteilen des digitalen Rechnungsprozesses. Informieren Sie sich, wie der Agenda InvoiceHub Sie dabei unterstützen kann!

Ausnahmen von der Pflicht zur E‑Rechnung

Mit der Einführung der Pflicht zur E-Rechnung stellt sich für viele Selbstständige, Kleinunternehmer und Freiberufler die Frage, ob und inwieweit sie von der neuen Regelung betroffen sind. Tatsächlich sieht das Gesetz einige Ausnahmen und Sonderregelungen vor, die bestimmte Gruppen entlasten.

Kleinunternehmerregelung: Gibt es die Pflicht zur E‑Rechnung für Klein­unter­nehmer?

Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit und daher nur eingeschränkt von der E‑Rech­­nungs­pflicht betroffen. Solange sie keine Umsatzsteuer ausweisen, gelten für sie folgende Erleichterungen:

­Keine Pflicht zur E‑Rech­nungs­erstellung. 

Durch das Jahressteuergesetz 2024 sind Klein­unter­nehmer ausdrücklich von der Ausstellung von E-Rech­nungen befreit.

Pflicht zur Annahme von E‑Rechnungen 

Ab dem 1. Januar 2025, besteht die Pflicht zur An­nah­me von E‑Rech­nun­gen, falls sie Rechnungen von größeren Unternehmen erhalten.

Das bedeutet für Kleinunternehmer: Zwar müssen sie keine E-Rechnungen versenden, aber sie sollten in der Lage sein, E‑Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.

Gibt es Ausnahmen für Freiberufler und Selbstständige von der E‑Rechnung?

Freiberufler und Solo-Selbstständige, die nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen, müs­sen die E‑Rechnungspflicht ebenfalls beachten. Allerdings gibt es Ausnahmen, die in be­stimm­ten Fällen greifen:

Rechnungen an Privatpersonen (B2C)

Die E-Rechnungspflicht gilt nicht für Rechnungen, die an Privatkunden gehen (Ausnahmen hiervon bilden Leistungen rund um das Grundstück).

Kleinbetragsrechnungen 

Für Rechnungen mit einem Betrag von bis ein­schließ­lich 250 Euro gel­ten weiterhin vereinfachte An­for­de­run­gen, sodass hier keine ver­pflich­tende E‑Rechnung notwendig ist.

E-Rechnung für Freelancer und Freiberufler: Was ist wichtig?

Freelancer und Freiberufler arbeiten oft flexibel und mit einem hohen Maß an Eigen­organi­sa­tion. Die Umstellung auf die E-Rech­nungs­pflicht zum 1. Januar 2025 bedeutet für sie eine An­pas­sung ihrer bisherigen Rechnungsprozesse. Doch was genau müssen Freelancer und Frei­berufler bei der Pflicht zur E-Rechnung beachten und wie können sie die gesetzlichen An­for­de­rungen erfüllen?

Was müssen Freelancer bei der E‑Rechnung beachten?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Freelancer in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Dies betrifft Rechnungen, die sie von anderen Unternehmen oder Dienst­leistern erhalten. Erst ab 2028 wird die Pflicht auf die Erstellung und Versendung von E‑Rech­nun­gen ausgeweitet.

Freelancer, die Rechnungen an Unternehmen ausstellen (B2B), müssen sicherstellen, dass diese Rechnungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Für Rechnungen an Privatkunden (B2C) bleibt weiterhin die Möglichkeit bestehen, Rechnungen als PDF oder in Papierform zu versenden.

Bei Projekten oder Aufträgen mit öffentlichen Auftraggebern gelten oft schon jetzt die Standards der E-Rechnung, zum Beispiel im XRechnung-Format. Freelancer, die in diesen Bereichen arbeiten, sollten bereits vorbereitet sein.

Technische Anforderungen und Standards der E‑Rechnung für Selbstständige

Eine E-Rechnung ist eine digitale Rechnung, die in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format erstellt wird. Die wichtigsten Standards in Deutschland und der EU sind:

EN 16931

Europäische Norm für die Struk­tur und Dateninhalte von E‑Rech­nun­gen. Sie sorgt für Ein­heit­lich­keit und Rechts­kon­for­mi­tät beim Datensatz.

XRechnung

Ein verpflichtender Standard für Rech­nun­gen an öf­fent­liche Auf­traggeber in Deutschland. Dieses XML-Format ist ma­schinenlesbar und erfüllt die An­for­derungen der EN 16931. Die Les­bar­keit für Men­schen ist ein­ge­schränkt, mit der passenden Software lässt sich das aber umgehen.

­ZUGFeRD

Ein hybrides Rech­nungs­format, das sowohl eine PDF-Datei als auch die strukturierten XML-Daten enthält. Die­ses Format ist be­son­ders be­nutz­er­freundlich und er­mög­licht eine schritt­wei­se Um­stel­lung.

Technische Anforderungen und Standards der E‑Rechnung für Selbstständige

Der Wechsel zur E-Rechnung mag zunächst komplex wirken, doch moderne Lösungen wie Agenda InvoiceHub erleichtern Freelancern und Selbstständigen die Umstellung enorm:

Ein Beispiel aus der Praxis: So einfach gelingt die E‑Rechnung für Selbstständige mit Agenda InvoiceHub

Lisa Becker ist eine fiktive und freiberufliche Grafikerin und arbeitet regelmäßig mit mehreren kleinen und mittelständischen Unter­nehmen zusammen. Bisher erhält sie Rechnungen von Dienstleistern und Partnern meist als PDF oder in Papierform. Diese Rech­nungen überträgt sie manuell in ihre Buchhaltung und bewahrt sie ausgedruckt in einem Ordner auf.

Die Folgen für Lisa:

Hoher Zeitaufwand

Eingehende Rech­nun­gen müssen ma­nuell geprüft, ab­ge­legt und übertragen werden.

Fehlende Übersicht

Bei wachsender An­zahl an Rech­nungen fällt es schwer, den Über­blick zu be­hal­ten. Eingehende Rech­­nungen müssen manuell ge­prüft, ab­gelegt und über­tra­gen werden.

Compliance-Risiko

Ab 2025 muss Lisa E-Rech­nun­gen im ge­setzlich ge­forderten Format empfangen können und archi­vieren. Ohne eine ge­eignete Lösung könn­te sie Schwie­rig­kei­ten bei der Ein­hal­tung der neuen Vor­schriften bekommen.

Die Lösung: Effizienter Empfang und Archivierung von E‑Rechnungen mit Agenda InvoiceHub

Lisa entscheidet sich für die Nutzung von Agenda InvoiceHub, um ihre Prozesse zu optimieren und die gesetzlichen Anforderungen ab 2025 zu erfüllen.

rechnungen-annehmen
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E-Rechnungen empfangen:
Lisa kann nun E-Rechnungen in den Formaten XRechnung oder ZUGFeRD direkt über Agenda InvoiceHub empfangen. Auch eingescannte Papier­rech­nun­gen und andere digitale Formate wie PDF verwaltet sie damit.

/automatische-formale-rechnungspruefung.
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­Automatische Verarbeitung:
Die Software liest die Rechnungsdaten aus E‑Rechnungen automatisch aus und prüft sie auf die Anforderungen des UStG

rechnungseingang
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Rechtssichere Archivierung:
Alle Rechnungen werden ge­setzes­konform archi­viert und sind jeder­zeit für die Buchhaltung oder Steuer­prüfung abrufbar.

/automatische-formale-rechnungspruefung.
/automatische-formale-rechnungspruefung.

Mehr Übersicht:
Agenda InvoiceHub bietet eine kla­re, digitale Ablage aller Ein­gangs­rechnungen – ganz ohne Papier­chaos.

Das Ergebnis: Zeitersparnis und gesetzeskonforme Abläufe

Nach der Einführung von Agenda InvoiceHub profitiert Lisa Becker von mehreren Vorteilen:

Gesetzeskonformer Empfang

Lisa kann ab 2025 alle eingehenden E‑Rechnungen problemlos empfangen und archivieren – in den geforderten Formaten wie XRechnung oder ZUGFeRD.

Deutliche Zeitersparnis 

Der manuelle Aufwand entfällt, da Rechnungsdaten auto­matisch aus­gelesen und archiviert werden.

Fehlerreduktion

Durch die automatisierte Daten­ver­ar­beitung werden Über­tra­gungs­fehler minimiert.

Mehr Transparenz

Lisa behält jederzeit den Überblick über alle Eingangsrechnungen und deren Status.

So kann sie sich voll auf ihre Projekte konzentrieren und gleichzeitig sicher sein, dass sie die gesetzlichen Vorgaben zur E‑Rechnung ab 2025 ganz leicht einhält.

Auch Selbstständige profitieren erheblich von der Ein­führung der E‑Rechnung

Die E-Rechnungspflicht stellt Selbstständige vor eine zentrale Heraus­for­derung: Ohne ein entsprechendes Tool für den Empfang und die GoBD-konforme Archivierung der Rechnungen können Sie den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht werden – selbst wenn Sie Ihre Buchhaltung an einen Steuerberater oder ein Buchhaltungsbüro ausgelagert haben. Denn die Eingangsrechnungen kommen zu Ihnen. Es liegt daher in Ihrer Verantwortung, E‑Rechnungen zu empfangen, zu prüfen und GoBD-konform aufzubewahren. 

Selbstständige, die jedoch in eine zuverlässige Lösung für die Beleg- und Rechnungsverwaltung investieren, erfüllen nicht nur mühe­los alle gesetzlichen Vorgaben, sondern profitieren auch von den zahlreichen Vorteilen einer automatisierten Rech­nungs­verarbeitung. Agenda InvoiceHub bietet dabei eine effiziente, sichere und zukunftsweisende Lösung, die den Übergang in die digitale Rechnungswelt erheblich erleichtert.