Agenda InvoiceHub
E-Rechnungen sicher annehmen
Eingehende Rechnungen, die Sie als E-Mail-Anhang empfangen, leiten Sie einfach an Ihr InvoiceHub-Postfach weiter. Das gilt für alle E‑Rechnungsformate, aber auch andere digitale Formate wie PDF, JPEG, PNG oder TIFF.
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Automatische formale Rechnungsprüfung
E-Rechnungen werden automatisch einer formalen Prüfung unterzogen. So können Sie sicher sein, dass jeder Beleg die Anforderungen aus dem UStG erfüllt.
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Rechnungsdaten schnell überprüfen
Der InvoiceHub liest die enthaltenen Rechnungsdaten aus und stellt sie in einem Belegbild dar. So können Sie Rechnungen in jedem Format ganz einfach prüfen.
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Rechnungen komfortabel freigeben
Nach Ihrer Prüfung auf sachliche Richtigkeit können Sie die Rechnung direkt im InvoiceHub freigeben, bevor Sie den Beleg an die Buchhaltung übergeben.
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Rechnungen GoBD-konform aufbewahren
Gemäß der GoBD müssen elektronische Rechnungen auch elektronisch aufbewahrt werden. Und zwar lesbar, unveränderlich und manipulationssicher. Der InvoiceHub erfüllt sämtliche Vorgaben.
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Rechnungseingang individuell gestalten
Auf Wunsch richten wir Ihnen so viele Rechnungseingänge ein, wie Sie wollen. Ideal, wenn Sie Ihre Rechnungen nach Belegart oder Filiale trennen möchten.
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Neuheiten 2025 – Bald wird's noch leichter
Belege an Ihren Berater übergeben
Sie können Ihre Belege aus dem InvoiceHub automatisiert an Ihren Steuerberater oder Buchhalter übermitteln, sofern diese mit DATEV (bald verfügbar) oder Agenda arbeiten.
100 % revisionssichere Archivierung
Die optionale Verfahrensdokumentation schafft maximale Transparenz in Ihrem Beleg-Prozess. So können Sie Betriebsprüfungen und Nachfragen seitens der Finanzbehörden gelassen entgegensehen.
0 Euro – 0 Risiko
Ja, ab dem 01. Januar 2025 wird der Empfang elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) für B2B-Geschäfte verpflichtend.
Die Formate XRechnung und ZUGFeRD entsprechen der Europäischen Norm EN 16931. Eine XRechnung ist ein strukturierter XML-Datensatz, der maschinell ausgelesen werden kann, für Menschen hingegen kaum lesbar ist. Das Format ZUGFeRD ist eine PDF-Datei mit integrierter XML-Datei und damit sowohl für Mensch als auch Maschine lesbar.
Nein, eine PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung. Nach der europäischen Norm EN 16931 muss eine E-Rechnung immer ein strukturiertes, elektronisches Format haben. Das ist zum Beispiel bei ZUGFeRD- und XRechnungen der Fall.
Mit Ihrer Vorbestellung können Sie Ihre Pflicht, ab dem 01. Januar 2025 E-Rechnungen anzunehmen, pünktlich erfüllen. Denn Sie werden zu den ersten Nutzern des Agenda InvoiceHubs zählen und noch im Jahr 2024 E-Rechnungen annehmen. Nach Ihrer Vorbestellung werden Sie sofort benachrichtigt, wenn der InvoiceHub verfügbar ist. Sie können dann direkt loslegen.
Alle InvoiceHub-Versionen werden in Kürze verfügbar und bestellbar sein. Haben Sie den InvoiceHub Free bereits vorbestellt, können Sie ganz einfach in Ihrem Agenda-Kundenbereich auf eine der beiden höheren InvoiceHub-Versionen upgraden.
Ja, bis Ende 2027 ist das unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Papier-Rechnungen scannen Sie einfach ein und leiten die Datei per E-Mail an Ihren InvoiceHub weiter. Auch PDF-Rechnungen können per E-Mail direkt an Ihren InvoiceHub senden.
Nein. Nur die digitale Datei gilt als Original und sollte deswegen nicht ausgedruckt werden.
Nutzt Ihr Berater Agenda oder DATEV, können Sie als InvoiceHub-Nutzer Ihre Belege per Schnittstelle automatisiert an das Agenda Unternehmens-Portal oder (in Kürze verfügbar:) DATEV Unternehmen online übergeben.
Auch für die Archivierung von E-Rechnungen gelten die GoBD. Eine E-Rechnung muss elektronisch archiviert werden und genauso lange aufbewahrt werden wie Papierrechnungen (10 Jahre). Es reicht nicht, eine ausgedruckte E-Rechnung aufzubewahren. Mit dem InvoiceHub verfügen Sie über ein eigenes GoBD-konformes Belegarchiv, unabhängig von Ihrem Steuerberater oder Buchhalter.